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Christian Kilian
Shopware Freelancer
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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Christian Kilian — Shopware Freelancer
Dientzenhoferstraße 94, 90480 Nürnberg
Gültig ab: 31. März 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen Christian Kilian, Shopware Freelancer (nachfolgend „Auftragnehmer"), und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde") über die Erbringung von IT-Dienstleistungen, insbesondere Shopware-Entwicklung, Plugin-Entwicklung, Beratung, Migration, Relaunch und Betreuung.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.

§ 2 Vertragsschluss und Angebote

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Als Schriftform gilt auch die elektronische Form (E-Mail).

(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.

(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen IT-Dienstleisters. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte (Subunternehmer) einzusetzen. Die Verantwortlichkeit gegenüber dem Kunden verbleibt beim Auftragnehmer.

(4) Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen (Zusatzleistungen), bedürfen einer gesonderten Beauftragung und werden nach dem geltenden Stundensatz abgerechnet.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und Materialien rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung.

(2) Der Kunde benennt einen fachkundigen Ansprechpartner, der befugt ist, Entscheidungen zu treffen und Freigaben zu erteilen.

(3) Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten und Systeme eigenverantwortlich. Vor Beginn von Entwicklungs- oder Migrationsarbeiten hat der Kunde vollständige Datensicherungen durchzuführen.

(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Der Auftragnehmer ist berechtigt, entstandenen Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.

§ 5 Termine und Fristen

(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Krankheit oder Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, berechtigen zur angemessenen Verlängerung der Leistungsfrist.

(3) Der Auftragnehmer informiert den Kunden unverzüglich, wenn absehbar ist, dass ein vereinbarter Termin nicht eingehalten werden kann.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils gültigen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Bei Projekten auf Stundenbasis gilt der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarte Stundensatz. Die Abrechnung erfolgt in 15-Minuten-Einheiten.

(3) Bei Festpreisprojekten ist der Auftragnehmer berechtigt, Abschlagszahlungen nach folgendem Schema zu verlangen:

  • 30 % bei Auftragserteilung
  • 40 % bei Erreichung eines definierten Zwischenmeilensteins
  • 30 % nach Abnahme bzw. Go-Live

(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

(5) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt unberührt.

(6) Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 7 Abnahme

(1) Der Auftragnehmer stellt dem Kunden die fertiggestellten Leistungen zur Abnahme bereit und teilt dies schriftlich mit.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich mitzuteilen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

(3) Erfolgt innerhalb der Prüfungsfrist keine schriftliche Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen. Die produktive Nutzung der Leistung gilt ebenfalls als Abnahme.

§ 8 Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen der vereinbarten Leistungsbeschreibung entsprechen.

(2) Mängel werden durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben, wobei die Wahl beim Auftragnehmer liegt. Dem Auftragnehmer sind mindestens zwei Nachbesserungsversuche einzuräumen.

(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme, sofern nicht gesetzlich eine längere Frist zwingend vorgeschrieben ist.

(4) Mängel, die auf fehlerhafte Bedienung, eigenmächtige Änderungen am Code durch den Kunden oder Dritte, nicht vereinbarte Systemumgebungen oder höhere Gewalt zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist ausgeschlossen, sofern der Kunde seinen Datensicherungspflichten gemäß § 4 Abs. 3 nachgekommen ist.

(4) Die summenmäßige Haftung des Auftragnehmers ist auf die Höhe der jeweiligen Netto-Auftragssumme begrenzt, maximal jedoch auf 25.000 EUR je Schadensfall.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 10 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

(1) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde die einfachen, nicht übertragbaren Nutzungsrechte an den im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnissen für den vertraglich vereinbarten Zweck.

(2) Quellcode, der im Rahmen des Auftrags erstellt wurde, geht nach vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Kunden über, sofern nicht anders vereinbart.

(3) Allgemein verwendbare Programmbibliotheken, Frameworks, Module und Methoden, die der Auftragnehmer vor oder während des Projekts entwickelt hat und die nicht kundenspezifisch sind, verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Der Kunde erhält hieran ein einfaches Nutzungsrecht im Rahmen des Projekts.

(4) Plugins, die über den Shopware Community Store vertrieben werden, unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen des Shopware Stores.

§ 11 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und ausschließlich zur Erfüllung des Vertrages zu verwenden.

(2) Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort und endet erst, wenn die betreffenden Informationen offenkundig geworden sind.

(3) Zugangsdaten, die dem Auftragnehmer zur Leistungserbringung überlassen werden, werden nach Abschluss des Projekts gelöscht, sofern keine laufende Betreuungsvereinbarung besteht.

§ 12 Datenschutz

(1) Beide Parteien beachten die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO und das BDSG.

(2) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab.

§ 13 Referenznennung

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Kunden und das durchgeführte Projekt in anonymisierter oder allgemeiner Form als Referenz zu nennen (z.B. Branche, Art des Projekts), sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.

(2) Die namentliche Nennung des Kunden oder die Verwendung von Logos bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden.

§ 14 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Verträge über Einzelprojekte enden mit der Abnahme und vollständigen Bezahlung.

(2) Dauerschuldverhältnisse (z.B. Betreuungsverträge, Wartungsvereinbarungen) können von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung in Verzug ist oder eine Partei wesentliche Vertragspflichten wiederholt verletzt.

(4) Bei vorzeitiger Kündigung durch den Kunden ohne wichtigen Grund sind die bis dahin erbrachten Leistungen vollständig zu vergüten.

§ 15 Stundensätze, Eil- und Notfallzuschläge

(1) Der reguläre Stundensatz des Auftragnehmers richtet sich nach dem jeweils gültigen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Er gilt für Leistungen, die innerhalb der regulären Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 9:00 bis 18:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Bayern) nach üblicher Terminvereinbarung erbracht werden.

(2) Für Leistungen, die außerhalb der regulären Geschäftszeiten oder mit kurzfristiger Priorisierung zu erbringen sind, gelten folgende Zuschläge auf den jeweiligen Stundensatz:

  • Kurzfristige Bearbeitung mit Beauftragung und Leistungserbringung innerhalb von 48 Stunden: Zuschlag von 25 %
  • Sehr kurzfristige Bearbeitung mit Leistungserbringung innerhalb von 24 Stunden: Zuschlag von 50 %
  • Leistungserbringung an Samstagen: Zuschlag von 50 %
  • Leistungserbringung an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen: Zuschlag von 100 %
  • Leistungserbringung zwischen 20:00 und 6:00 Uhr (Nachtarbeit): Zuschlag von 50 %
  • Notfalleinsätze bei Produktionsausfall („Shop down", kritische Funktionsstörung) mit sofortiger Intervention: Notfall-Stundensatz in Höhe des doppelten regulären Stundensatzes oder Pauschale nach gesonderter Vereinbarung

(3) Zuschläge sind kumulativ anwendbar. Der maximale Gesamtzuschlag ist auf 150 % des regulären Stundensatzes begrenzt.

(4) Für Notfalleinsätze gemäß Abs. 2 gilt eine Mindestabrechnung von 2 Stunden, unabhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand.

(5) Der Auftragnehmer weist den Kunden vor Beginn der Leistungserbringung auf die Anwendbarkeit eines Zuschlags hin, sofern dies nach Lage des Einzelfalls zumutbar ist. In dringenden Notfällen kann der Hinweis auch unmittelbar nach Annahme der Beauftragung erfolgen. Zuschläge werden auf der Rechnung als separate Position transparent ausgewiesen.

§ 16 Support und Wartung

(1) Support- und Wartungsleistungen werden vom Auftragnehmer auf Grundlage einer gesonderten Support- oder Wartungsvereinbarung erbracht. Ohne eine solche Vereinbarung besteht kein Anspruch des Kunden auf Support oder auf eine bestimmte Reaktionszeit.

(2) Sofern eine Support-Vereinbarung besteht, gelten die darin festgelegten Reaktions- und Bearbeitungszeiten. Ohne abweichende Vereinbarung gelten folgende Standard-Reaktionszeiten innerhalb der regulären Geschäftszeiten:

  • Priorität 1 (Produktionsausfall, kritische Funktionsstörung): Reaktion innerhalb von 4 Stunden
  • Priorität 2 (erhebliche Beeinträchtigung einzelner Funktionen): Reaktion innerhalb von 1 Werktag
  • Priorität 3 (sonstige Anfragen, geringfügige Beeinträchtigungen): Reaktion innerhalb von 3 Werktagen

(3) Reaktionszeit bezeichnet den Zeitraum zwischen Eingang einer ordnungsgemäßen Störungsmeldung und der ersten qualifizierten Rückmeldung des Auftragnehmers. Eine Reaktionszeit ist keine Wiederherstellungs- oder Lösungszeit. Eine bestimmte Lösungszeit wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung geschuldet.

(4) Die Einstufung der Priorität erfolgt durch den Auftragnehmer nach pflichtgemäßem Ermessen auf Basis der vom Kunden übermittelten Informationen. Der Kunde kann die Einstufung begründet anfechten.

(5) Support-Anfragen sind ausschließlich über die vom Auftragnehmer benannten Kommunikationskanäle (E-Mail an die Support-Adresse, Ticketsystem) zu stellen. Meldungen über private Kommunikationskanäle des Auftragnehmers (z.B. Messenger-Dienste, private Telefonnummer) begründen keine Reaktionszeiten.

(6) Support-Leistungen werden nach geleistetem Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz abgerechnet, sofern nicht eine Pauschalvergütung oder ein Support-Kontingent vereinbart wurde. Nicht in Anspruch genommene Kontingente aus Support-Verträgen verfallen zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(7) Außerhalb der regulären Geschäftszeiten erbrachte Support-Leistungen werden mit den Zuschlägen gemäß § 15 abgerechnet.

§ 17 Vermittlung von Drittleistungen (Hosting, Lizenzen, Plugins)

(1) Sofern der Auftragnehmer im Rahmen des Projekts Leistungen Dritter vermittelt (insbesondere Hosting, Domains, SSL-Zertifikate, Softwarelizenzen, kommerzielle Plugins, SaaS-Dienste), wird er dabei ausschließlich als Vermittler tätig. Vertragspartner des Kunden wird der jeweilige Dritte (Leistungserbringer).

(2) Der Auftragnehmer schuldet weder die Verfügbarkeit noch die Funktionsfähigkeit oder Fehlerfreiheit von Drittleistungen. Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bestehen ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Leistungserbringer gemäß dessen Vertragsbedingungen.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, sich über die Vertragsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und SLAs der vermittelten Drittleistungen selbst zu informieren. Der Auftragnehmer stellt auf Anforderung die ihm bekannten Informationen zur Verfügung.

(4) Sofern der Auftragnehmer Drittleistungen im eigenen Namen einkauft und an den Kunden weiterberechnet (z.B. Plugin-Lizenzen aus dem Shopware Community Store), erfolgt die Weiterberechnung zum Einkaufspreis zuzüglich einer Bearbeitungspauschale von 15 %, sofern nicht anders vereinbart. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, Vorkasse zu verlangen.

(5) Die Administration, Überwachung und Konfiguration von Drittleistungen (z.B. Hosting-Umgebung, Mailserver, CDN) ist nicht Bestandteil der Leistungen des Auftragnehmers, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Soweit der Auftragnehmer auf Anforderung des Kunden dennoch Administrations- oder Support-Tätigkeiten an Drittsystemen vornimmt, erfolgt dies auf Basis der jeweils gültigen Stundensätze.

(6) Der Kunde stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung vermittelter Drittleistungen durch den Kunden resultieren, sofern der Auftragnehmer die Ansprüche nicht selbst zu vertreten hat.

§ 18 Stornierung und Projektpause

(1) Storniert der Kunde einen erteilten Auftrag vor Beginn der Leistungserbringung, werden folgende Stornogebühren fällig:

  • Stornierung bis 14 Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn: keine Stornogebühr
  • Stornierung 13 bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 25 % der vereinbarten Netto-Auftragssumme
  • Stornierung 6 bis 2 Tage vor Leistungsbeginn: 50 % der vereinbarten Netto-Auftragssumme
  • Stornierung weniger als 2 Tage vor Leistungsbeginn oder nach bereits begonnener Leistung: 100 % der vereinbarten Netto-Auftragssumme bzw. vollständige Vergütung der bis zum Stornierungszeitpunkt erbrachten Leistungen zuzüglich 25 % der Vergütung für die noch ausstehenden Leistungen als entgangener Gewinn

(2) Bei Projekten auf Stundenbasis werden im Falle einer Stornierung alle bis zum Stornierungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen vollständig vergütet. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, für reservierte und nicht anderweitig nutzbare Kapazitäten einen pauschalen Ersatz in Höhe von 25 % des für den reservierten Zeitraum kalkulierten Honorars zu verlangen.

(3) Verlangt der Kunde eine Projektpause (Unterbrechung der Leistungserbringung für einen Zeitraum von mehr als 10 Werktagen), ohne dass der Auftragnehmer dies zu vertreten hat, gelten folgende Regelungen:

  • Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Kapazitäten für den ursprünglich vereinbarten Zeitraum offen zu halten.
  • Bei Wiederaufnahme des Projekts gelten die zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme aktuellen Stundensätze und Konditionen des Auftragnehmers.
  • Bereits kalkulierte Festpreisbudgets verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Pause 30 Kalendertage überschreitet. In diesem Fall erfolgt eine Neukalkulation.
  • Für nachweisbar entstandene Mehraufwände durch die Pause (z.B. Wiedereinarbeitung, aktualisierter Versions-Stand von Shopware oder Abhängigkeiten) ist der Kunde zur zusätzlichen Vergütung nach Aufwand verpflichtet.

(4) Pausiert der Kunde das Projekt ohne Rückmeldung und reagiert nicht auf drei schriftliche Aufforderungen des Auftragnehmers zur Fortsetzung innerhalb eines Zeitraums von insgesamt mindestens 30 Kalendertagen, gilt das Projekt als vom Kunden gekündigt. Die Regelungen des Abs. 1 und § 14 Abs. 4 finden entsprechende Anwendung.

(5) Stornogebühren und Pausengebühren sind mit Zugang der entsprechenden Rechnung sofort fällig.

§ 19 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort für alle Leistungen ist Nürnberg.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag Nürnberg.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine rechtswirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(5) Diese AGB sind unter kilian-shopware-freelancer.com/agb jederzeit einsehbar.

Stand: März 2026

CK
Christian Kilian
Shopware Freelancer

Shopware Entwickler, Programmierer & Freelancer aus Nürnberg. 14+ Jahre Erfahrung in Webentwicklung, E-Commerce und langfristiger Shop-Betreuung. Online-Shop erstellen, migrieren oder betreuen lassen — deutschlandweit.

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