Christian Kilian — Shopware Freelancer
Dientzenhoferstraße 94, 90480 Nürnberg
Gültig ab: 31. März 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen Christian Kilian, Shopware Freelancer (nachfolgend „Auftragnehmer"), und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde") über die Erbringung von IT-Dienstleistungen, insbesondere Shopware-Entwicklung, Plugin-Entwicklung, Beratung, Migration, Relaunch und Betreuung.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Als Schriftform gilt auch die elektronische Form (E-Mail).
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
(1) Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.
(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen IT-Dienstleisters. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte (Subunternehmer) einzusetzen. Die Verantwortlichkeit gegenüber dem Kunden verbleibt beim Auftragnehmer.
(4) Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen (Zusatzleistungen), bedürfen einer gesonderten Beauftragung und werden nach dem geltenden Stundensatz abgerechnet.
(1) Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und Materialien rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung.
(2) Der Kunde benennt einen fachkundigen Ansprechpartner, der befugt ist, Entscheidungen zu treffen und Freigaben zu erteilen.
(3) Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten und Systeme eigenverantwortlich. Vor Beginn von Entwicklungs- oder Migrationsarbeiten hat der Kunde vollständige Datensicherungen durchzuführen.
(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Der Auftragnehmer ist berechtigt, entstandenen Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.
(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Krankheit oder Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, berechtigen zur angemessenen Verlängerung der Leistungsfrist.
(3) Der Auftragnehmer informiert den Kunden unverzüglich, wenn absehbar ist, dass ein vereinbarter Termin nicht eingehalten werden kann.
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils gültigen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Bei Projekten auf Stundenbasis gilt der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarte Stundensatz. Die Abrechnung erfolgt in 15-Minuten-Einheiten.
(3) Bei Festpreisprojekten ist der Auftragnehmer berechtigt, Abschlagszahlungen nach folgendem Schema zu verlangen:
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
(5) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt unberührt.
(6) Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(1) Der Auftragnehmer stellt dem Kunden die fertiggestellten Leistungen zur Abnahme bereit und teilt dies schriftlich mit.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich mitzuteilen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(3) Erfolgt innerhalb der Prüfungsfrist keine schriftliche Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen. Die produktive Nutzung der Leistung gilt ebenfalls als Abnahme.
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen der vereinbarten Leistungsbeschreibung entsprechen.
(2) Mängel werden durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben, wobei die Wahl beim Auftragnehmer liegt. Dem Auftragnehmer sind mindestens zwei Nachbesserungsversuche einzuräumen.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme, sofern nicht gesetzlich eine längere Frist zwingend vorgeschrieben ist.
(4) Mängel, die auf fehlerhafte Bedienung, eigenmächtige Änderungen am Code durch den Kunden oder Dritte, nicht vereinbarte Systemumgebungen oder höhere Gewalt zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist ausgeschlossen, sofern der Kunde seinen Datensicherungspflichten gemäß § 4 Abs. 3 nachgekommen ist.
(4) Die summenmäßige Haftung des Auftragnehmers ist auf die Höhe der jeweiligen Netto-Auftragssumme begrenzt, maximal jedoch auf 25.000 EUR je Schadensfall.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
(1) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde die einfachen, nicht übertragbaren Nutzungsrechte an den im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnissen für den vertraglich vereinbarten Zweck.
(2) Quellcode, der im Rahmen des Auftrags erstellt wurde, geht nach vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Kunden über, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Allgemein verwendbare Programmbibliotheken, Frameworks, Module und Methoden, die der Auftragnehmer vor oder während des Projekts entwickelt hat und die nicht kundenspezifisch sind, verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Der Kunde erhält hieran ein einfaches Nutzungsrecht im Rahmen des Projekts.
(4) Plugins, die über den Shopware Community Store vertrieben werden, unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen des Shopware Stores.
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und ausschließlich zur Erfüllung des Vertrages zu verwenden.
(2) Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort und endet erst, wenn die betreffenden Informationen offenkundig geworden sind.
(3) Zugangsdaten, die dem Auftragnehmer zur Leistungserbringung überlassen werden, werden nach Abschluss des Projekts gelöscht, sofern keine laufende Betreuungsvereinbarung besteht.
(1) Beide Parteien beachten die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO und das BDSG.
(2) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab.
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Kunden und das durchgeführte Projekt in anonymisierter oder allgemeiner Form als Referenz zu nennen (z.B. Branche, Art des Projekts), sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
(2) Die namentliche Nennung des Kunden oder die Verwendung von Logos bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden.
(1) Verträge über Einzelprojekte enden mit der Abnahme und vollständigen Bezahlung.
(2) Dauerschuldverhältnisse (z.B. Betreuungsverträge, Wartungsvereinbarungen) können von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung in Verzug ist oder eine Partei wesentliche Vertragspflichten wiederholt verletzt.
(4) Bei vorzeitiger Kündigung durch den Kunden ohne wichtigen Grund sind die bis dahin erbrachten Leistungen vollständig zu vergüten.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort für alle Leistungen ist Nürnberg.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag Nürnberg.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine rechtswirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(5) Diese AGB sind unter kilian-shopware-freelancer.com/agb jederzeit einsehbar.
Stand: März 2026